Mit der eRechnung für neue Anforderungen gewappnet

Bereits im Jahr 2018 wurden mit der E-Rechnungsverordnung des Bundes Rechnungen auf Papierbasis abgeschafft – theoretisch jedenfalls. Dennoch bestimmen Rechnungen in Papierform in den meisten Einrichtungen der beruflichen Bildung und Rehabilitation noch den Alltag. Doch nicht zuletzt aufgrund der in allen Bereichen fortschreitenden Digitalisierung und allgemeinen Nachhaltigkeitsbestrebungen, gewinnt die elektronische Rechnungsstellung auch in der Sozialwirtschaft stetig an Bedeutung. Mit dem neuen Modul eRechnung haben wir auf diese laufenden Entwicklungen reagiert und für unsere Kunden ein Zusatzmodul geschaffen, mit dem Sie stets für alle Anforderungen gewappnet sind.

 

Was ist eine eRechnung?

Per Definition ist eine Rechnung dann elektronisch, also eine eRechnung, wenn sie in einem strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und das Format die automatische und elektronische Verarbeitung der Rechnung ermöglicht.

 

Wie funktioniert die eRechnungsstellung mit RIOS?

Mittlerweile fordern auch immer mehr Rentenversicherungen die Rechnungsstellung per eRechnung oder bieten diese zumindest an. Um allen Aspekten der elektronischen Rechnungsstellung gerecht zu werden, haben wir die Handhabung des neuen RIOS-Zusatzmodul entsprechend einfach gestaltet. Mit dem RIOS-Modul eRechnung können Sie direkt aus RIOS heraus elektronische Rechnungen im von der DRV geforderten HTML-Format „XRechnung“ erzeugen. Dabei stehen Ihnen zwei Optionen zur Verfügung:

  • Sie können die eRechnung direkt beim Übertrag der Buchungssätze vom Journal der nicht-exportieren Daten ins Journal der exportieren Daten erstellen.
  • Oder aber Sie nutzen den Assistenten zum Erzeugen von eRechnungen auf Basis der bereits exportierten Buchungssätze.

Selbstverständlich können Sie sowohl steuern, für welche Kostenträger als auch für welche Leistungen eRechnungen grundsätzlich erstellt werden sollen. Zudem ermöglicht das Modul, bereits per eRechnung erstellte Rechnungen automatisch vom bestehenden Rechnungsdruck für die „Papier-Rechnungen“ auszuschließen. Die so erstellten eRechnungen nimmt die DRV dann über ein eigenes Upload-Portal entgegen.

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Joachim Krämer

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