LBR: Infos und Tipps zur Datenübermittlung an die DRV

 

LBR – drei kleine Buchstaben, die für eine ganze Menge Informationen stehen. Die „Leistungsklassifikation der beruflichen Rehabilitation“ (LBR) wurde bereits 2017 verpflichtend eingeführt. Dennoch stellt die elektronische Datenübermittlung anhand sogenannter LBR-Codes nach wie vor viele Einrichtungen vor Herausforderungen. Gibt es effiziente Alternativen zur manuellen Eingabe? Brauche ich eine extra-Schnittstelle? Und welche Daten müssen überhaupt übermittelt werden? Wir geben Antworten.  

 

Was ist LBR? 

Seit dem 1. Juli 2017 müssen berufliche Bildungsleistungen, die im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erfolgenvon den Leistungsträgern verpflichtend mit der LBR dokumentiert werden. Diese Dokumentationspflicht gilt für alle erbrachten Maßnahmen innerhalb des von der DRV definierten Geltungsbereichs, etwa Maßnahmen in beruflichen Trainingszentren, Berufsvorbereitung sowie spezielle Qualifizierungs- und Integrationsmaßnahmen. 

 

Warum wurde LBR eingeführt? 

Prozesse zu digitalisieren, die früher aufwendig von Hand erledigt wurden, ist eines der großen Themen unserer Zeit. Vor dem Jahr 2017 erfolgte die Berichterstattung an die DRV abhängig vom Rentenversicherungsträger auf unterschiedlichen Wegen und in verschiedenen Formularen. Mit LBR wurde ein einheitliches System geschaffen, mit dem das Leistungsgeschehen in der beruflichen Bildung transparent abgebildet werden kann. Das ermöglicht der DRV, Reha-Prozesse in den verschiedenen Einrichtungen zu vergleichen, qualitativ zu bewerten und beteiligte Prozesse aufzuzeigen.  

Welche Daten werden übermittelt? 

Hat ein Rehabilitand eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben beendet, muss die Einrichtung diese Daten anschließend elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung übermitteln. Dabei werden zum einen Art und Umfang der beruflichen Bildungsmaßnahme erfasst. Zum anderen werden mithilfe von LBR die vom Teilnehmer erbrachten Einzelleistungen dokumentiert. Dieser Prozess beschreibt die eigentliche LBR-CodierungZuletzt werden noch die Ergebnisse der Maßnahme festgehalten.  

Mit der LBR dokumentiert werden: 

  • alle Rehabilitationsleistungen des Geltungsbereichs 
  • nur tatsächlich erbrachte Leistungen (abzüglich Krankheitstagen) 
  • nach inhaltlichen Schwerpunkten der Leistung 
  • theoretische und praktische Leistungen (einschl. Praktika) 
  • Leistungen der Einrichtung und externer Partner 

Die Codierung nach LBR-Klassifikation 

Wie aber werden all diese Informationen an die DRV übertragen, ohne eine Informationsflut loszutreten? Hier kommt der LBR-Code ins Spiel. Die 9-stellige Abfolge bestehend aus Buchstaben und Zahlen, enthält alle für die DRV relevanten Daten basierend auf codierten Abkürzungen. Jeder LBR-Code ist folgendermaßen aufgebaut:  

  1. Die ersten drei Ziffern kennzeichnen den Code der Leistung laut Klassifikation – den LBR-Code 
  2. An zweiter Stelle steht die Dauer der Maßnahme 
  3. Danach folgt die Anzahl der erbrachten Einheiten 
  4. Zuletzt wird die Art der Leistungserbringung erfasst  

 

LBR_Erklärung

Wie funktioniert die Datenübermittlung? 

Ist eine Maßnahme in der beruflichen Reha beendet und hat der Leistungsträger alle relevanten Daten dokumentiert, erfolgt die Übermittlung der Informationen. Hier stehen den Einrichtungen zwei Wege zur Auswahl. Der Zugang dazu muss auf der Seite der DRV online beantragt werden. 

 

  • Das Web-Verfahren: Die Daten werden in einem Web-Formular manuell eingegeben. Dieses Verfahren eignet sich für Einrichtungen mit einer geringen Anzahl an RV-Rehabilitanden. 
  • Das extra-Verfahren: Eine extra-Schnittstelle ermöglicht die gesicherte und vollständige Eingabe und Übermittlung der Daten. Die richtige Lösung für Einrichtungen mit bestehender EDV-Struktur und vielen RV-Rehabilitanden 

 

Die manuelle Eingabe im Web-Formular ist sehr zeitintensiv und bietet sich somit nur für Einrichtungen mit geringem DRV-Kontakt an. Sofern sich die Leistungserbringer also für das extra-Verfahren entscheiden, muss eine neue Schnittstelle geschaffen werdenWer das umgehen möchte, kann sich Unterstützung von externen Software-Anbietern holen. Diese bieten speziell für Einrichtungen der beruflichen Bildung passende LBR-Module an. LBR-Codes werden dann automatisch generiert und auf Knopfdruck an die DRV übermittelt. 

 

Fazit 

Um die Dokumentation nach LBR-Klassifikation kommen Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nicht herum. Die Eingabe auf manuelle Weise im Web-Formular ist zeitintensiv und für Einrichtungen mit vielen RV-Rehabilitanden kaum zu meistern. Das extra-Verfahren ermöglicht die Übertragung der Daten mithilfe einer passenden Schnittstelle. Spezielle Software hilft dabei, die LBR-Codes korrekt zu erstellen und zum richtigen Zeitpunkt an die DRV zu übermitteln.  

 

 

Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation

Die LBR-Schnittstelle ermöglicht es, die Meldungen für die Leistungsklassifikation Beruflicher Rehabilitation (LBR) direkt über eine Schnittstelle an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. In RIOS stehen verschiedene Tools zur Verfügung, wie beispielsweise die Leistungsdokumentation, die Besonderen Hilfen oder die Basisleistungen. Diese ermöglichen es, alle Leistungen für den Teilnehmer bereits während der Rehabilitation einfach und schnell zu erfassen.

Deutschen Rentenversicherung: LBR DRV

Durch die Verwendung der LBR-Schnittstelle können diese Daten direkt aus RIOS an die DRV übermittelt werden. Bei der Dokumentation der Leistungen hat der Anwender kaum etwas mit den LBR-Codes selbst zu tun. Der Anwender erfasst fachliche Sachverhalte, aus denen RIOS automatisch die korrekten LBR-Codes generiert.

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