Im November 2018 ist die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes in Kraft getreten. Zwischenzeitlich haben auch immer mehr Kostenträger angekündigt, künftig auf die E-Rechnung setzen zu wollen.
Dabei stehen zwei Verfahren zur Verfügung:
Für den Upload setzt die Deutsche Rentenversicherung auf den Standard XRechnung. Für RIOS steht eine Erweiterung zur Verfügung, um neben den bisherigen „Papier-Rechnungen“ auch E-Rechnungen zu erstellen. Dabei hat der User die Wahl, ob er ausgewählte E-Rechnungen über einen eigenen Assistenten erstellen möchte oder ob die E-Rechnungen automatisch bei der Freigabe der Abrechnungsdaten im Journal der nicht-exportierten Daten erzeugt werden sollen.
Selbstverständlich werden E-Rechnungen nur für Kostenträger und Leistungen erstellt, die in RIOS entsprechend gekennzeichnet wurden.
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