eRechnung

Im November 2018 ist die E-Rechnungs-Verordnung des Bundes in Kraft getreten. Zwischenzeitlich haben auch immer mehr Kostenträger angekündigt, künftig auf die E-Rechnung setzen zu wollen.

Dabei stehen zwei Verfahren zur Verfügung:

  • Erfassung über ein Web-Formular
  • Upload der Rechnungen als XML-Datei

 

Für den Upload setzt die Deutsche Rentenversicherung auf den Standard XRechnung. Für RIOS steht eine Erweiterung zur Verfügung, um neben den bisherigen „Papier-Rechnungen“ auch E-Rechnungen zu erstellen. Dabei hat der User die Wahl, ob er ausgewählte E-Rechnungen über einen eigenen Assistenten erstellen möchte oder ob die E-Rechnungen automatisch bei der Freigabe der Abrechnungsdaten im Journal der nicht-exportierten Daten erzeugt werden sollen.

Selbstverständlich werden E-Rechnungen nur für Kostenträger und Leistungen erstellt, die in RIOS entsprechend gekennzeichnet wurden.

 

Ihre Vorteile im Überblick

  • Erstellen Sie E-Rechnungen ohne weiteren Aufwand direkt aus RIOS heraus
  • Administrieren Sie ganz flexibel, für welche Anwendungsfälle RIOS E-Rechnungen erstellen soll und wo weiterhin eine „Papier-Rechnung“ ausgegeben wird
  • Vereinfachter Prozess der Rechnungsstellung und vermeidet Fehler durch eventuelle Unklarheiten

 

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Joachim Krämer

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