Abrechnung leicht gemacht: Mit der neuen Erweiterung Leistungssplittung & Abweichende Kostenträger

In der Regel werden alle Leistungen rund um die Maßnahme eines Teilnehmers einem einzigen Kostenträger in Rechnung gestellt, doch es gibt auch Ausnahmen:

  • Einige Leistungen werden komplett von abweichenden Kostenträgern erbracht (z. B. wird die Ausbildung selbst durch die Agentur für Arbeit, die Unterbringung jedoch durch das Jugendamt finanziert)
  • Teile von Leistungen werden von anderen Kostenträgern übernommen (z. B. beteiligt sich der Arbeitgeber des Teilnehmers an den Ausbildungskosten)

 

Solange diese Fälle die Ausnahme bleiben, lassen sie sich gut über Individuelle Einzelleistungen abbilden. Die Praxis zeigt jedoch, dass derartige Konstellationen auf dem Vormarsch sind. Mit der Erweiterung „Leistungssplitting & Abweichende Kostenträger“ können solche Fälle in beliebiger Kombination und Dauer noch bequemer in RIOS eingetragen werden. Direkt in der Akte des Teilnehmers kann der User für jede Regelleistung einen abweichenden Kostenträger eintragen, bzw. die Leistung auf beliebig viele Kostenträger splitten. Selbstverständlich kann der Anwender dabei einstellen, ob diese Änderung für die komplette Laufzeit der Maßnahme des Teilnehmers gelten soll oder für einen definierten Zeitraum.

Abrechnung leicht gemacht: Mit der neuen Erweiterung Leistungssplittung & Abweichende Kostenträger

In diesem fiktiven Beispiel werden die Ausbildungskosten der Teilnehmerin zu unterschiedlichen Anteilen auf die Kostenträger DRV Bund, Jugendamt Rosenheim und AA Schliersee aufgeteilt. Selbstverständlich wäre es auch möglich gewesen, den Kostensatz komplett einem anderen Kostenträger zuzuweisen. 

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Joachim Krämer

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